Anwendung der Richtwerte
Sollte ein zu geringes Produktions-Budget diese Gagenhöhe nicht finanzieren lassen, empfehlen wir vorrangig aufzulösende Rückstellungen für Buch und Regie einzusetzen. Vorrangig bedeutet an erster Stelle im Recoupment-Plan. Damit wird die Differenz zwischen Richtwert und ausbezahlter Gage nicht einfach ignoriert, sondern als Risiko-Investition der UrheberInnen in die Herstellung des Films anerkannt und im Budget verankert.
Diese Gagen-Empfehlungen werden an alle filmfördernden Institutionen in Deutschland herangetragen, um sie in den jeweiligen Förder-Richtlinien zu verankern.
Damit wären die Filmförderer unter anderem auch in der Lage, die vom Deutschen Kulturrat und von Pro Quote Regie formulierte Forderung nach Geschlechtergerechtigkeit zu erfüllen, weil nun eine geschlechterneutrale Verhandlungsbasis vorliegt.